Warum nicht einfach den niedrigeren Mindestlohn zahlen?
Durch die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages hat jeder Mitarbeiter kraft Entsendegesetz den gesetzlich verpflichtenden Anspruch auf den Tariflohn aufgrund der ausgeübten Reinigungstätigkeit. Ebenso passen wir aufgrund des notwendigen Betriebsfriedens auch verwandte Tätigkeiten z.B. Spüldienste, Konferenzservice, Hausmeisterdienste etc. entsprechend an. Die Einhaltung wird vom Zoll streng überprüft und kann zu Bußgeldern auch für Auftraggeber führen.
Die Anpassung der Tarife aller Lohngruppen des Gebäudereiniger-Handwerks sehen wir darüber hinaus als wichtigen Baustein für eine gute Unternehmensführung und die Motivation unserer Mitarbeiter im Sinne des
L&G Fairplay.Ist die Auszahlung an Mitarbeiter zu 100% garantiert?
Ja. Wir halten uns an Tarife und die dortigen Bedingungen hinsichtlich Lohn, Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung. Auch sind und fühlen wir uns verpflichtet, ebenso Mini-Jobbern (sgn. 450€-Kräften) die tarifvertragliche Lohnfortzahlung im Urlaub- und Krankheitsfall zuzusichern. Damit garantieren wir Ihnen als Auftraggeber 100% gesetzeskonform zu handeln und befreien Sie von unnötigen Risiken (Rechtssicherheit).
Muss jede Firma Tariflohn bezahlen?
Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages bedingt, dass jeder Mitarbeiter kraft Entsendegesetz den gesetzlich verpflichtenden Anspruch auf den Tariflohn aufgrund der ausgeübten Reinigungstätigkeit hat. Dies ist unabhängig von der Firma und rein abgestellt auf die Tätigkeit (hier Reinigung), die ein Mitarbeiter ausführt – egal ob der Auftragnehmer Mitglied der Innung ist, zu einer anderen Branche (z.B. Zeitarbeit) gehört oder in Deutschland ansässig ist.
Kann ein Unternehmen den Tariflohn hintergehen?
Nein, dies ist nur möglich, wenn man nicht gesetzeskonform handelt. Hier steht auch der Auftraggeber mit in der Haftung.
Warum bieten Wettbewerber trotzdem günstigere Stundensätze?
Ist das wirklich so? Dies sollte kritisch hinterfragt werden. Oftmals wirkt die angebotene Pauschale „günstiger“, geht aber zu Lasten der Hygiene, Qualität und Zufriedenheit der Reinigungskräfte. Häufig werden dann die Leistungsvorgaben (wie viel muss eine Reinigungskraft pro Stunde reinigen) nach oben angehoben oder Material eingespart. Dies führt letztendlich zu erheblichen Prozesskosten auf Seiten der Auftraggeber.